Rentenversicherungspflicht für Logopäden und akademische Sprachtherapeuten

Termin vereinbaren

Das Bundessozialgericht bestätigt die Rentenversicherungspflicht für Logopäden, akademische Sprachtherapeuten und Atem-, Stimm- und Sprechlehrer.

Bei selbstständigen Logopäden wurde bisher die Auffassung vertreten, dass sie selbst Heilkunde ausüben und daher nicht zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehören. Diese Auffassung wurde nun aufgegeben.

Von der geänderten Rechtsauffassung sind allerdings nicht alle selbstständigen Logopäden betroffen, dies hängt davon ab, wann die selbstständige Tätigkeit als Logopäde aufgenommen wurde.

Wurde die Tätigkeit vor dem 01.04.2012 aufgenommen bleibt es aus Vertrauensschutzgründen bei der alten Rechtsauffassung und es tritt auch weiterhin keine Rentenversicherungspflicht ein. Allerdings kann auf den Vertrauensschutz verzichtet werden.

Alle Logopäden, die Ihre Tätigkeit ab dem 01.04.2012 aufgenommen haben unterliegen ohne Einschränkungen oder Besonderheiten der Rentenversicherungs- und Beitragspflicht, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffen sind ebenfalls Honorarkräfte/freie Mitarbeiter, wenn sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht nur in geringfügigem Umfang ausüben, also das Einkommen regelmäßig über 450,00 Euro im Monat liegt. Zudem sind die Logopäden verpflichtet sich bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

Fallen Logopäden und akademische Sprachtherapeuten unter die Versicherungspflicht ist der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Dieser basiert auf dem aktuellen Beitragssatz und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost festgelegt wird.

Für Heilmittelerbringer im medizinisch-therapeutischen Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Atemlehrer, Sprachheilpädagogen, Sprechlehrer, Stimmlehrer) gelten dieselben Festlegungen wie für selbstständig tätige Logopäden.

Weiterführende Informationen und Pressemeldungen:
Rundschreiben der deutschen Rentenversicherung
Meldung des dbs

Karriere

Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – wir freuen uns auf dich.

Das bieten wir an