Logopädie – das zahlen die Krankenkassen

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Logopädische Behandlungen können aus verschiedenen Gründen nötig werden. Kinder, die unter einer Sprachentwicklungsstörung leiden, Laute nicht richtig aussprechen können oder stottern, werden von den Sprachtherapeuten behandelt. Aber auch Erwachsene, die nach einem Schlaganfall, durch eine Behinderung oder einen Unfall Probleme beim Sprechen oder Schlucken haben, bekommen Hilfe vom Logopäden. Die Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird somit von gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Trotzdem gibt es einiges zu beachten:

Gesetzliche Krankenkassen

Um eine logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen, brauchen Sie eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich: Rezept) eines Arztes, der somit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung dokumentiert, erläutert das Portal www.kvzentrale.com. Eine Verordnung bezieht sich auf 10 Sitzungen à 45 Minuten. Für Kinder unter 18 Jahre übernimmt die Kasse die logopädische Behandlung damit komplett. Für Patienten über 18 kommt eine Zuzahlung von 10 Euro Rezeptgebühr und 10 % des Rezeptwertes hinzu. Sie kann also je nach verordneter Leistung variieren. Sind die 10 Sitzungen beendet, schreibt der Logopäde einen Bericht an den Arzt, um den Behandlungsstand zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Fortsetzung zu empfehlen. Der Arzt kann ohne Probleme sechs aufeinanderfolgende Verordnungen ausstellen. Ab dem siebten Rezept muss allerdings eine schwere Indikation, wie eine Behinderung, vorliegen. Umgehen kann man diese Regelung mit einem Vierteljahr Behandlungspause. Danach zählen die vorherigen Therapieeinheiten nicht mehr mit und der Arzt kann wieder eine Erstverordnung ausstellen.

Private Krankenversicherung

Die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung kann etwas komplizierter werden. Grundsätzlich ist zunächst zu klären, ob Ihr Versicherungsvertrag eine logopädische Behandlung einschließt. Der Logopäde schließt einen Behandlungsvertrag direkt mit dem Patienten ab und gibt ihm dabei auch Auskünfte über die Höhe der Behandlungskosten, die individuell festgelegt werden können. Je nach Vertrag werden diese dann komplett oder teilweise über Beihilfe erstattet. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung gilt es also, genau zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich übernommen werden.

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