Unterschied zwischen staatlich geprüft und staatlich anerkannt

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Kurzfassung:

Der Unterschied zwischen „staatlich geprüft“ und „staatlich anerkannt“ liegt darin, dass „staatlich geprüft“ auch wirklich bedeutet, dass ein staatliches Amt die Prüfung durchgeführt hat. Bei „staatlich anerkannt“ wurde diese durch eine andere Einrichtung (z.B. IHK) oder im Ausland durchgeführt und vom Staat als gleichwertig anerkannt.

Langfassung des Unterschied zwischen Staatlich geprüft und staatlich anerkannt:

Am Ende einer beruflichen Grundbildung werden praktische und theoretische Fähigkeiten in einer qualifizierenden Schlussprüfung geprüft. Die nach den Berufsbildungsgesetzen zuständigen Stellen (z.B. Land, IHK oder Handwerkskammer) führen diese Prüfung durch.
Wird die Prüfung dabei von staatlicher Seite übernommen (z.B. einem Amt) wird der Titel „staatlich geprüft“ erteilt.
Wird die Prüfung von anderen Stellen übernommen oder findet im Ausland statt wird der Titel „staatlich anerkannt“ erteilt, solange die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (für Staatsangehörige der EU) oder das Anerkennungsgesetz (für Angehörige von Drittstaaten) eingehalten wird.

Ein qualifikationsbezogener Unterschied ist somit zwischen „staatlich geprüft“ und „staatlich anerkannt“ nicht ersichtlich.

Info für Logopäden:
In Deutschland wird das Examen zum Logopäden immer von der zuständigen Stelle auf Länderebene oder dem Regierungspräsidium geprüft. Somit sind alle in Deutschland ausgebildeten „staatlich geprüfte/r Logopäde/in“.

Ihr Team der Sprachtherapie und Logopädie Clemens


Weitere Infos zum Thema und ob Ihr Beruf staatlich anerkannt wird können Sie hier prüfen:
www.anerkennung-in-deutschland.de

Panagiota Bonia - Sekretariat Bottrop
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