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Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ kurz Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetz ist die zukünftige Sicherstellung einer gut erreichbaren medizinischen Versorgung auf hohem Niveau.

Allerdings wurden laut Meldung des dbs die Erwartungen in weiten Teilen nicht erfüllt, insbesondere die beiden Kernforderungen: Abschaffung der Grundlohnsummenanbindung bei der Vergütung und die Forderung nach einem Direktzugang sind nicht umgesetzt worden.

Positive Veränderungen aus dem Versorgungsstärkungsgesetz sollen sich jedoch durch die Einführung einer zertifizierten Arztsoftware zum 1. Januar 2017 ergeben. Zudem sollen die Heilmittelpreise bei gleicher Leistung auf Landesebene angeglichen werden. Innerhalb der nächsten 6 Jahre soll die Angleichung durchgeführt werden und einige Bundesländer, in denen bis dato hohe Unterschiede herrschen, davon profitieren.

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